KONTAKT

Fachbeitrag: Outsourcing-Fallstricke vermeiden (Thorsten Jordan)

Auch im Personalbereich ist der Trend zur Vergabe von Wartungsaufgaben der Soft- und Hardware an externe Dienstleister anhaltend. Diese agieren dann als Auftragnehmer im Rahmen einer sogenannten Auftragsdatenverarbeitung (ADV), wenn dabei der Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und Datenschutz

OUTSOURCING-FALLSTRICKE VERMEIDEN

Auch im Personalbereich ist der Trend zur Vergabe von Wartungsaufgaben der Soft- und Hardware an externe Dienstleister anhaltend. Diese agieren dann als Auftragnehmer im Rahmen einer sogenannten Auftragsdatenverarbeitung (ADV), wenn dabei der Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden nicht ausgeschlossen werden kann.

Gesetzlich geregelt ist diese Vorschrift in § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Ein Unternehmen (Auftraggeber) beauftragt für die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten eine andere Stelle (Auftragnehmer). Geschieht dies in einem sehr „engen“ weisungsgebundenen Auftragsverhältnis, und sind weitere formale Erfordernisse eingehalten, so bleibt der Auftraggeber weiter „Herr der Daten“.

Lesen Sie HIER den Fachbeitrag von Thorsten Jordan (bestellter externer Datenschützer MHM HR) aus dem Fachmagazin HR Performance



Immer auf dem neuesten Stand mit unserem Newsletter

Und dazu gibt es exklusive Einladungen und Freikarten zu HR-Veranstaltungen. Einfach abonnieren und profitieren!


Zur Übersicht