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Fachbeitrag: Datenschutz 2.0 vs. E-Recruiting (Steffen Michel)

Mit dem neuen Jahr starten wir in neuen Räumen. Sie finden uns ab jetzt in der Presselstraße 25a im Stuttgarter Norden. Wir freuen uns auf die 1. Tasse Kaffee mit Ihnen in unserer neuen Büro-LOFT.

Auftragsdatenverarbeitung (ADV) und Datenschutz

DATENSCHUTZ 2.0 VS. E-RECRUITING

Die Personalabteilung nimmt aus Sicht des Datenschutzes eine gewichtige Rolle ein. In der Tagesarbeit ist ein Kontakt mit sensiblen und besonders schützenswerten Daten der Normalfall.

Zeitgemäße Personalbeschaffung geht heute oftmals einher mit dem Einsatz von E-Recruiting-Software, d.h. einem Einsatz elektronischer Medien und von Personal-IT-Systemen. Bei einem hohen Bewerberaufkommen sind diese Bewerbermanagement-Systeme eine deutliche Arbeitserleichterung.

Jedoch gilt es bereits vor dem Einsatz einer solchen Software die datenschutzrechtlichen Belange zu regeln, da die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes immer bei der (Bewerberdaten-) erhebenden Stelle, d.h. beim Unternehmen selbst liegt.

Lesen Sie HIER den Fachbeitrag von Steffen Michel (Geschäftsführer MHM HR) aus dem Sonderheft Recruiting Tomorrow



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