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Re-Zertifizierung nach § 11 BDSG - Auftragsdatenverarbeitung (ADV)

MHM HR hat das Überwachungsaudit Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Auftragnehmer mit knapp 100% erreicht.

MHM HR hat das Überwachungsaudit Auftragsdatenverarbeitung (ADV) nach §11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) als Auftragnehmer mit knapp 100% erreicht.

MHM HR hat die Erstzertifizierung für die datenschutzkonforme Serviceleistung bei der Auftragsdatenverarbeitung bereits im Dezember 2010 erfolgreich abgelegt.

Das damals erreichte ADV-Zertifikat wurde jetzt im März 2012 in einem eintägigen Überwachungsaudit vollumfänglich bestätigt.

Steffen Michel, Geschäftsführer MHM HR: "Kommt es zu einer Zusammenarbeit mit MHM HR, wird das Thema Auftragsdatenverarbeitung (§ 11 BDSG) detailliert z.B. im Rahmen von Supportverträgen vereinbart. Insbesondere werden in unseren Verträgen die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM`s gemäß der Anlage zu § 9 BDSG) mit dem Kunden abgestimmt.

Gerne hat MHM HR bereits in einem frühen Stadium der Geschäftsanbahnung direkten Kontakt mit dem Datenschutzbeauftragten des Kunden. In der jetzigen Gesetzeslage handele ich lieber ein wenig überkorrekt für unsere Kunden."

Lesen Sie hier mehr zum Thema (Fachartikel "Kontrollpflichten bleiben im Betrieb" von Eberhard Häcker & Interview mit Steffen Michel zu dem Thema Auftragsdatenverarbeitung (ADV), Personalmagazin 07/2011)



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