GEO-SEO: Karriereseiten für KI-Suchen optimieren
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Die EU-Richtlinie 2023/970 trat am 6. Juni 2023 in Kraft und verfolgt ein klares Ziel: gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit. Bis zum 7. Juni 2026 müssen alle EU-Mitgliedstaaten – darunter Deutschland – die Vorgaben in nationales Recht überführen.
Das bedeutet: Die Spielregeln im E-Recruiting, in der Entgeltkommunikation und in der internen Gehaltsstruktur ändern sich grundlegend. Und das nicht nur für Großkonzerne.
Ab Juni 2026 müssen Bewerber:innen spätestens vor dem ersten Vorstellungsgespräch über das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne informiert werden. Artikel 5 der Richtlinie schreibt dabei nicht vor, dass diese Angabe zwingend in der Stellenanzeige selbst erfolgen muss – sie kann auch auf anderem Weg bereitgestellt werden, z. B. in der Gesprächseinladung oder in einem vorbereitenden Telefonat.
Was das für Ihr Recruiting bedeutet:
Laut der aktuellen Kundenumfrage von MHM HR wollen 42 % der befragten Unternehmen die Gehaltsspanne zukünftig in ihren Stellenausschreibungen angeben – ein deutliches Signal, dass die Arbeitgeber die neue Transparenzpflicht aktiv annehmen und Gehaltstransparenz als Chance im Wettbewerb um Talente begreift.
Interviewleitfäden müssen überarbeitet, Jobprofile mit Gehaltsrahmen hinterlegt und alle Stellenanzeigen systematisch angepasst werden.
Jede:r Beschäftigte kann künftig auf eigene Anfrage Auskunft über das eigene Gehalt und den Durchschnitt vergleichbarer Kolleg:innen (geschlechterdifferenziert) verlangen. Die Auskunft selbst erfolgt nicht proaktiv, sondern nur auf Anfrage. Was Arbeitgeber aktiv leisten müssen:
Je nach Unternehmensgröße gelten unterschiedliche Berichtspflichten:
| Unternehmensgröße | Ab wann? | Turnus |
|---|---|---|
| 250+ Mitarbeitende | Ab Juni 2027 | Jährlich |
| 150–249 Mitarbeitende | Ab Juni 2027 | Alle 3 Jahre |
| 100–149 Mitarbeitende | Ab Juni 2031 | Alle 3 Jahre |
| Unter 100 Mitarbeitende | – | Keine Pflicht (Freiwillig möglich) |
Wichtig: Der erste Bericht für Unternehmen ab 150 Mitarbeitenden ist bis zum 7. Juni 2027 fällig – und muss die Daten aus dem Jahr 2026 abdecken. Die Erfassung der relevanten Vergütungsdaten muss daher bereits jetzt beginnen.
Liegt der Gender Pay Gap bei mehr als 5 % und lässt er sich nicht objektiv begründen, sind innerhalb von sechs Monaten Korrekturmaßnahmen verpflichtend.
Arbeitgeber müssen offenlegen, nach welchen Kriterien Gehälter festgelegt und weiterentwickelt werden. Das Ende der Ära „individuell ausgehandelter“ Gehälter ohne dokumentierte Grundlage. Relevante Kriterien sind u. a.: Qualifikation, Berufserfahrung, Verantwortungsumfang, Arbeitsbedingungen und Leistung.

Die Entgelttransparenzpflicht ist kein rein rechtliches Thema – sie verändert den gesamten Candidate Journey und damit die Arbeit von Recruiting-Teams:
Stellenanzeigen werden vergleichbarer. Wenn alle Unternehmen Gehaltsspannen veröffentlichen, entscheiden Kandidat:innen noch direkter, ob eine Stelle attraktiv ist oder nicht. Unklare oder fehlende Angaben werden zum Bewerbungskiller.
Gehaltsverhandlungen verlagern sich nach vorne. Statt am Ende des Prozesses klären Bewerber:innen Gehaltsfragen früher – das spart Zeit für beide Seiten und erhöht die Qualität der Gespräche.
Employer Branding wird messbarer. Wer faire und wettbewerbsfähige Gehaltsspannen kommuniziert, gewinnt an Attraktivität. Wer niedrig ansetzt oder intransparent bleibt, verliert – sichtbar für alle.
Erfassen Sie alle Entgeltbestandteile – Grundgehalt, Zulagen, Boni, Sachleistungen und Benefits (inkl. Dienstwagen, Jobticket etc.). Analysieren Sie den Gender Pay Gap pro Rolle und Abteilung.
Gruppieren Sie Positionen nach gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Entwickeln Sie geschlechtsneutrale, objektiv nachvollziehbare Bewertungskriterien und definieren Sie Gehaltsbänder pro Funktionsstufe.
HR-Systeme müssen Gehaltsdaten verlässlich erfassen, analysieren und für Berichte aufbereiten können. Digitale Bewerbermanagement-Systeme spielen dabei eine zentrale Rolle: Sie ermöglichen die konsistente Hinterlegung von Gehaltsbändern je Stelle und unterstützen einen compliance-konformen Recruiting-Prozess von Anfang an.
Unternehmen, die Entgelttransparenz nicht als Bürde, sondern als strategische Chance verstehen, profitieren mehrfach:
Das deutsche Umsetzungsgesetz ist Stand Mai 2026 noch nicht final verabschiedet – die EU-Frist gilt trotzdem. Wer die Zeit bis Juni 2026 nutzt, um Gehaltsstrukturen zu analysieren, Stellenanzeigen anzupassen und interne Prozesse aufzusetzen, schafft Rechtssicherheit und einen spürbaren Wettbewerbsvorteil im Recruiting.
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